Riester Rente

23. April 2008 – 08:51

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine volkstümliche Umschreibung einer staatlich geförderten privat finanzierten Rente. Der Begriff geht auf den Verursacher Walter Riester zurück, der als Arbeits- und Sozialminister die Förderung der privaten Zusatzrente durch eine Altersvorsorgezulage unterstützen wollte. Im Zuge der Rentenkürzungen im Jahre 2001 von 70 auf 67% wurde dieser Vorschlag zur Schließung der Versorgungslücke begrüßt, wobei alle zulagenberechtigten Personen eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen können.
Dazu gehören rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, Kindererziehende für die ersten drei Lebensjahre der Kinder, Bezieher von Arbeitslosengeld einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen oder Vermögen ruhen, Bezieher von Krankengeld, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen bei Pflege von Angehörigen im Haushalt, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Betrag des Arbeitsgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird, Bezieher von Vorruhestandsgeld, wenn diese zuvor pflichtversichert waren, Beamte, Richter und Soldaten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird sowie alle Amtsträger.
Die Förderung durch die Riester-Rente kann nur in zertifizierten und speziellen förderungsfähigen Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden.
Während der Einzahlungsphase werden Beiträge in förderfähige Sparformen eingezahlt. Der Staat gewährt zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in der Einzahlungsphase eine Altersvorsorgezulage oder einen steuermindernden Sonderausgabenabzug. Die Altersvorsorgezulage fließt in den Vertrag und nicht direkt an den Beitragszahler. Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden.
Die Steuerermäßigung ist nur der Betrag, der über die Höhe der möglichen Zulagen hinausgeht. Wird die Altersvorsorgezulage vier Jahre lang nicht durch einen Antrag abgerufen, verfällt der Anspruch. Zur Vereinfachung wurde der Dauerzulagenantrag eingeführt. Dieser bevollmächtigt den Anbieter, Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne für jeden Antrag die Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen.
Da bezüglich der Riester-Rente jährlich neue Bestimmungen und Gesetze über Höhe und Art der Förderung erlassen werden, ist es für den Verbraucher unerlässlich, sich erstens über die zertifizierten Anbieter und zweitens über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren.

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