Rentenversicherung
11. April 2008 – 08:51Es gibt viele Formen der Rentenversicherung. Die meisten Angestellten in Deutschland sind über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert. Da die Auszahlung der staatlichen Renten jedoch sinken und die Rente allgemein in Richtung Grundrente tendiert, ist es für Angestellte wichtig, zusätzlich noch in eine private Rentenversicherung zu investieren. Auch über die sogenannte Riester-Rente kann man sich für die mageren Zeiten nach der Erwerbstätigkeit ein kleines Finanzpolster pro Monat schaffen. Mit staatlicher Förderung und steuerlicher Begünstigung
Über die staatliche Rente hat die Deutsche Rentenversicherung mit Sitz in Berlin auf ihrer Internetseite wichtige und übersichtliche Informationen zusammengetragen, wer, wann und in welchen Situationen Rente beziehen kann. So wird neben der Altersrente auch Witwen- und Witwerrente gezahlt. So besteht nach dem Tode des Ehegatten ein Anspruch auf Witwenrente, wenn der verstorbene Ehepartner die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Die Ehe muss zudem zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden haben. Die Halbwaisenrente wird nach dem Tode des Elternteils, die Vollwaisenrente nach dem Tode beider Eltern gezahlt, sofern von der bzw. dem Verstorbenen die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt worden ist.
Der Begriff der Wartezeit bezüglich der Auszahlung der Rente wird dabei von der Deutschen Rentenversicherung wie folgt definiert: „Leistungen aus der Rentenversicherung kann nur beanspruchen, wer ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört hat. Die Wartezeit ist somit eine Mindestversicherungszeit. Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und die Wartezeiten von 15 Jahren und 20 Jahren werden Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Monate aus dem Versorgungsausgleich und aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berücksichtigt. Für die Wartezeit von 35 Jahren zusätzlich noch Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Zurechnungszeiten; somit alle rentenrechtlichen Zeiten.“
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