Geschlossene Fonds

31. Januar 2008 – 08:48

Unter den Aspekten der Geldanlage sind offene und geschlossene Fonds aus rechtlicher und steuerlicher Sicht grundsätzlich voneinander zu unterschieden.
Ein offener Fonds legt das Kapital der Anleger entsprechend den Vorschriften über Kapitalanlagegesellschaften an. Die Anleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Anteile können zu jeder Zeit ge- und verkauft werden, wobei je nach Kapitalgesellschaft Einschränkungen möglich sind. Die Zahl der Anleger ist unbestimmt. Geschlossene Fonds dagegen unterliegen nicht den strengen Gesetzesvorschriften über Kapitalanlagegesellschaften. Das Anlagevolumen ist begrenzt. Wenn die zur Zeichnung anstehende Summe erreicht wurde, wird der Fonds geschlossen und die Augabe von Anteilen eingestellt. Der Kurswert eines Anteils richtet sich nicht nach dem tatsächlichen Wert am Fondsvermögen sondern unterliegt der freien Preisbildung. Der Fonds wird so je nach Angebot und Nachfrage oft mit einem hohen Aufgeld oder auch mit Abgeld gegenüber seinem Inventarwert gehandelt. Einen Anspruch auf Rücknahme des Anteisl hat der Anleger bei einem geschlossenen Fonds nicht. Die Anteile können nur an Dritte über eine Börse verkauft werden.

Investitionsgüter für geschlossene Fonds sind neben Immobilien unter anderem auch Schiffe in Form von Schiffsfonds, Anlagen zur Produktion regenerativer Energien (zum Beispiel Windkraftanlagen) und Filme (Medienfonds). Da der Markt der geschlossenen Fonds außer der Prospekthaftung keiner staatlichen Kontrolle unterlag, sprach man hier auch vom “grauen Kapitalmarkt”. Als Kontrollinstrument hat sich mittlerweile der Prospektierungsstandard gemäß dem Institut der Wirtschaftsprüfer durchgesetzt.
Neben beabsichtigten Gewinnen der Gesellschaft wurden geschlossene Fonds in der Vergangenheit oft als Steuerstundungsmodelle eingesetzt: Bis 2005 wurden geschlossene Fonds mit kalkulierten hohen Verlusten der Gesellschaft aufgelegt, um dem Investor steuerliche Verlustzuweisungen zu verschaffen. Wer als Privatinvestor einen hohen Grenzsteuersatz hatte, konnte mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds den Zeitpunkt der Versteuerung auf später verschieben, wenn der persönliche Steuersatz niedriger erwartet wurde.
Diese Möglichkeiten wurden vom Gesetzgeber inzwischen weitgehend eingeschränkt. Der geschlossene Fonds hat sich in der letzten Zeit daher vom Steuerstundungs- hin zum Renditeobjekt entwickelt. Ein Hauptziel ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen Nachsteuer-Rendite. Hierzu werden oft steuerliche Besonderheiten der einzelnen Anlagegüter genutzt.

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