Riester Rente
23. April 2008 – 08:51Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine volkstümliche Umschreibung einer staatlich geförderten privat finanzierten Rente. Der Begriff geht auf den Verursacher Walter Riester zurück, der als Arbeits- und Sozialminister die Förderung der privaten Zusatzrente durch eine Altersvorsorgezulage unterstützen wollte. Im Zuge der Rentenkürzungen im Jahre 2001 von 70 auf 67% wurde dieser Vorschlag zur Schließung der Versorgungslücke begrüßt, wobei alle zulagenberechtigten Personen eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen können. Dazu gehören rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, Kindererziehende für die ersten drei Lebensjahre der Kinder, Bezieher von Arbeitslosengeld einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen oder Vermögen ruhen, Bezieher von Krankengeld, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen bei Pflege von Angehörigen im Haushalt, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Betrag des Arbeitsgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird, Bezieher von Vorruhestandsgeld, wenn diese ...